Gewerbe, Freiberuf, GmbH.
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Die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung ist für Soloselbstständige zur strukturellen Bruchstelle geworden. Wer arbeitet wie eine Angestellte, aber abrechnet wie eine Selbstständige, riskiert Nachzahlungen für bis zu vier Jahre — und Auftraggeber:innen ein Verfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungs-Beiträgen.