2,2 Millionen Solopreneur:innen: Anatomie der DACH-Soloselbstständigen-Welle
Die Zahl der Soloselbstständigen in Deutschland hat sich seit 2015 von 1,8 auf 2,2 Millionen erhöht. Ein Blick auf Branchen, Einkommen und die strukturellen Bruchstellen einer Erwerbs-Klasse, die sich zwischen Plattform-Ökonomie und Bauzinsen-Wende neu sortiert.
Im ersten Quartal 2026 zählte das Statistische Bundesamt in Deutschland etwa 4,0 Millionen Selbstständige — fast unverändert gegenüber dem Vorjahr, aber mit einer Verschiebung in der inneren Struktur, die seit Jahren zu beobachten ist. Knapp 2,2 Millionen davon waren Soloselbstständige ohne Angestellte, ein Anteil von rund 55 Prozent. Vor zehn Jahren hatte das Verhältnis noch bei 1,8 zu 4,1 Millionen gelegen, also einem Solo-Anteil von 44 Prozent. In Österreich und der deutschsprachigen Schweiz verläuft die Welle parallel: Die Wirtschaftskammer Österreich registrierte Ende 2025 rund 380.000 Einpersonen-Unternehmen, das Schweizerische Bundesamt für Statistik wies 260.000 Soloselbstständige im Hauptbeschäftigungs-Status aus. Der DACH-Raum beherbergte damit zu Beginn von 2026 rund 2,84 Millionen Solo-Selbstständige — eine Erwerbs-Klasse von der Größenordnung der Beschäftigten im deutschen Maschinenbau und Automobilbau zusammen.
Die Branchen-Verteilung: ein zerrissenes Bild
Die größte Einzelgruppe stellen in Deutschland mit etwa 350.000 Personen die IT-Freelancer, davon nach Angaben des Bundesverbands IT-Mittelstand rund 230.000 in der Programmier-, DevOps- und Cloud-Klasse, die übrigen verteilt auf Beratung, Datenanalyse und IT-Security. Es folgt eine breite kreative Klasse mit rund 240.000 Selbstständigen — Grafik-Design, Illustration, Texte, Foto, Film, Lektorat —, die in den Statistiken der Künstlersozialkasse weitgehend abgebildet ist. Die KSK zählte Ende 2025 insgesamt 199.000 versicherte Mitglieder, ein Plus von 4.500 gegenüber dem Vorjahr.
Etwa 220.000 Soloselbstständige sind im Bereich Klein-Vermietung tätig — gewerblich vermietete Wohnungen, Ferienwohnungen, kleinere Gewerbe-Immobilien. Diese Klasse hat sich seit 2015 verdoppelt, wuchs aber nach der Bauzinsen-Wende von 2022 bis 2024 spürbar langsamer. Der Coaching- und Beratungs-Sektor zählt rund 180.000 Soloselbstständige, das Handwerk im Solo-Status etwa 150.000. Klein-Vertrieb und E-Commerce — von der eBay-Powersellerin bis zur Shopify-Boutique — bringen es auf 140.000, Klein-Logistik und Lieferdienste auf 80.000. Die restlichen rund 840.000 Soloselbstständigen verteilen sich auf Gesundheits-Berufe ohne Heilpraktiker-Erlaubnis, Übersetzer:innen, Trainer:innen, Tagesmütter und -väter, freie Journalist:innen und eine wachsende Zahl an Klein-Selbstständigen in der Care-Klasse.
Auffällig ist die Geschlechter-Verteilung. Im Coaching, in Care-Berufen und im kreativen Sektor stellen Frauen 60 bis 75 Prozent der Soloselbstständigen, in der IT-Freelancer-Klasse hingegen nur 18 Prozent, im Handwerks-Solo-Status sogar nur 11 Prozent. Die Einkommens-Lücke verläuft entlang dieser Branchen-Linie: Während IT-Freelancerinnen im Mittel ähnliche Stundensätze erzielen wie ihre männlichen Kollegen, liegt das Median-Einkommen im Coaching-Sektor mit überwiegend weiblicher Besetzung deutlich unter dem der IT-Klasse.
Einkommen: die Median-Realität
Das Median-Brutto-Jahreseinkommen aller Soloselbstständigen in Deutschland lag 2024 nach Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) bei rund 28.000 Euro, der Mittelwert bei 38.000 Euro — ein deutlicher Hinweis auf eine schiefe Verteilung mit einem langen Schwanz hoher Einkommen. Die Spreizung innerhalb der einzelnen Branchen ist erheblich. IT-Freelancer:innen erzielten Median-Stundensätze von 95 Euro, in der Spitze bei spezialisierten Cloud-Architekt:innen oder SAP-Berater:innen 140 bis 180 Euro. Im kreativen Sektor lag der Median-Stundensatz bei 65 Euro, im Coaching bei 90 Euro pro Trainings-Einheit von 60 Minuten — wobei die Auslastung selten höher als 50 Prozent der theoretisch verkaufbaren Stunden liegt.
Besonders aufschlussreich ist die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Oktober 2025: Etwa 23 Prozent aller Soloselbstständigen in Deutschland erzielten ein Brutto-Jahreseinkommen unter 12.000 Euro, weitere 19 Prozent zwischen 12.000 und 24.000 Euro. Damit lagen rund 940.000 Soloselbstständige unterhalb der Schwelle, die das DIW als wirtschaftlich nicht-selbsttragende Selbstständigkeit klassifiziert. Viele dieser Erwerbs-Tätigkeiten würden — so die Autor:innen — durch Partner:innen-Einkommen, Vermögen, Renten oder Aufstockungs-Leistungen mit-finanziert.
Auf der oberen Seite der Verteilung verdienten die obersten 10 Prozent der Soloselbstständigen im Mittel über 95.000 Euro brutto — ein Wert, der allerdings stark von einzelnen Klassen wie spezialisierten IT-Berater:innen, Patentanwält:innen ohne Kanzlei und Klein-Verleger:innen mit etablierten Backlists getragen wird.
Plattformen: 1,2 Millionen aktive DACH-Profile
Eine Welle, die die Solopreneur-Klasse in den vergangenen fünf Jahren strukturell verändert hat, sind die digitalen Auftragsplattformen. Eine Erhebung der Universität St. Gallen vom Februar 2026 schätzte die Zahl der aktiven DACH-Selbstständigen-Profile auf Upwork, Fiverr, Malt, freelance.de, freelancermap und vergleichbaren Plattformen auf rund 1,2 Millionen — wobei aktiv bedeute, dass mindestens ein bezahlter Auftrag pro Quartal verbucht worden sei. Die Plattformen würden, so die St. Gallener Autor:innen, von einem doppelten Effekt getragen: niedrige Einstiegs-Hürden für neue Selbstständige und zunehmender Vergabe-Druck bei Unternehmen, die Festanstellungen zugunsten projektgebundener Aufträge zurückfahren.
Die Plattform-Ökonomie hat allerdings eine deutliche Stundensatz-Decke etabliert. Während IT-Freelancer:innen über klassische Vermittler:innen 95 bis 120 Euro pro Stunde erzielen, lag der Median auf den großen Plattformen 2025 bei 42 Euro. Im Übersetzungs-Sektor hat sich ein zweigeteilter Markt etabliert: Hochpreisige Fach-Übersetzer:innen mit direkten Kunden-Beziehungen erzielen 0,18 bis 0,28 Euro pro Wort, Plattform-Übersetzer:innen häufig nur 0,04 bis 0,07 Euro — ein Niveau, das knapp über den deutlich gefallenen Stundensätzen menschlicher Nachbearbeitung maschineller Übersetzungen liegt.
Die Bauzinsen-Wende als unterschätzte Bruchstelle
Eine Wende, deren Folgen sich erst nach und nach in den Statistiken zeigt, ist die Zinswende der Jahre 2022 bis 2024. Der Anstieg des Leitzinses der EZB von null auf 4,5 Prozent und das parallele Anziehen der Bauzinsen von unter 1 Prozent auf zeitweise über 4 Prozent hat die Klein-Vermietungs-Klasse — eine der wachstumsstärksten Solo-Klassen der 2010er-Jahre — empfindlich getroffen. Wer 2021 eine Eigentumswohnung zur Vermietung kaufte und mit einer Anschluss-Finanzierung 2026 plante, sieht sich nun mit Zinsen konfrontiert, die die Miet-Rendite häufig vollständig aufzehren.
Das Empirica-Institut wies in einer Analyse vom Januar 2026 nach, dass die Zahl der Klein-Vermieter:innen mit nur ein oder zwei Mietobjekten erstmals seit 2008 leicht zurückging — um etwa 4 Prozent zwischen 2024 und 2026. Parallel stieg die Zahl der Soloselbstständigen, die ihre Vermietungs-Klasse aus Mangel an Tragfähigkeit aufgaben und Wohnungen veräußerten, deutlich an. Die Erwerbs-Klasse Klein-Vermietung als Soloselbstständigen-Modell der mittleren Jahre — typisch zwischen 50 und 65 — verliere damit an demografischer Stützung, ohne dass eine vergleichbare Welle nachrücke.
Der VGSD und die Reformen-Agenda
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland zählte zu Beginn von 2026 rund 1.900 zahlende Mitglieder, ist damit klein im Vergleich zu Handwerks- oder Industrie-Verbänden, aber politisch sichtbar. Auf der Verbands-Jahres-Klausur vom März 2026 standen drei Forderungen im Mittelpunkt: erstens eine spürbare Vereinfachung der steuerlichen Pflichten unterhalb der 100.000-Euro-Schwelle, etwa durch eine pauschale Gewinnermittlung statt der gegenwärtigen Einnahmen-Überschuss-Rechnung; zweitens eine sozialversicherungs-rechtliche Brücken-Klasse für den Übergang von Anstellung in Selbstständigkeit, die das Risiko der ersten 24 Monate dämpft; drittens eine Reform der Rentenversicherungs-Pflicht für arbeitnehmer-ähnliche Selbstständige nach §2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI.
Die letzte Forderung berührt eine wachsende Welle: Solo-Berater:innen, die überwiegend für einen oder zwei Auftraggeber tätig sind, fallen unter die Rentenversicherungs-Pflicht und zahlen seit 2024 monatlich einen Regelbeitrag von 643,80 Euro — sofern sie keine Befreiung beantragen, die wiederum andere Altersvorsorge-Nachweise voraussetzt. Die Pflicht treffe, so die VGSD-Geschäftsstelle, in der Praxis viele Klein-IT-Selbstständige unerwartet, weil die Auftraggeber-Konstellation häufig erst nachträglich von der Deutschen Rentenversicherung als ein-Auftraggeber-Klasse gewertet werde.
Altersarmuts-Welle als langfristige Folge
Die wohl gravierendste strukturelle Bruchstelle der Soloselbstständigen-Klasse zeichnet sich für die Jahre 2035 bis 2050 ab. Eine Modellrechnung der Hans-Böckler-Stiftung vom Dezember 2025 berechnete, dass etwa 38 Prozent der gegenwärtigen Soloselbstständigen ohne KSK-Mitgliedschaft und ohne berufsständische Versorgung im Rentenalter eine gesetzliche Rente unter 1.200 Euro netto erhalten würden — ein Niveau, das in Großstädten die Grundsicherungs-Schwelle nicht überschreitet. Die Studie wies darauf hin, dass die Welle der Soloselbstständigen-Gründungen der 2010er-Jahre eine demografische Schuld auflaufen lasse, deren fiskalische Folgen für die Grundsicherungs-Klasse erst in den 2040er-Jahren voll sichtbar würden.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Soloselbstständigen-Welle der DACH-Region weniger als Triumph einer neuen Arbeits-Welt denn als Erwerbs-Klasse mit eingebauter struktureller Asymmetrie: hohe Autonomie, geringe Absicherung, mittlere Einkommen mit langem Schwanz nach unten. Die Frage, ob diese Klasse politisch als zu schützende Klein-Klasse oder als bewusst angenommene Gestaltungs-Klasse betrachtet werde, bleibt für die kommenden Wahlperioden eine offene Front zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik. Was sich aus den Zahlen ablesen lässt, ist zumindest dies: 2,2 Millionen Soloselbstständige in Deutschland sind keine Übergangs-Erscheinung, sondern eine Erwerbs-Klasse, die längst die Größe vieler Branchen-Aggregate überschritten hat — und entsprechende politische Aufmerksamkeit verdient.